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Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

"Das Süßungsmittel [aspartam] und seine Abbauprodukte sind seit mehr als 20 Jahren Gegenstand zahlreicher Untersuchungen, darunter Tierversuchsstudien, klinische Studien, Verzehrsstudien und epidemiologische Studien sowie der fortgesetzten Überwachung im Anschluss an das Inverkehrbringen. Aspartam gilt als unbedenklich für den menschlichen Verzehr, eine Schlussfolgerung, die vom früheren Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel der Europäischen Kommission aufgrund einer im Jahr 2002 durchgeführten Überprüfung erneut bestätigt wurde.

"Im Jahre 2007 hat die in Bologna ansässige Europäische Stiftung "B. Ramazzini" (Fondazione Europea di Oncologia e Scienze Ambientali B. Ramazzini) die Ergebnisse einer neuen Studie zur Karzinogenität von Aspartam in Ratten veröffentlicht. Das ANS-Gremium der EFSA veröffentlichte im Januar 2009 ein Gutachten zu dieser Studie. Anschließend hat das ANS-Gremium im März 2009 sein Gutachten unter Berücksichtigung der Daten aktualisiert, die von der Ramazzini-Stiftung im Februar 2009 vorgelegt worden waren. Das Gremium ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass bei Betrachtung aller derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse - einschließlich der im Jahr 2007 veröffentlichten Studie der Ramazzini-Stiftung - keine Anzeichen für genotoxische oder karzigone Wirkungen von Aspartam bestehen und es somit keinen Grund gibt, den zuvor festgelegten Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI - Acceptable Daily Intake) von Aspartam in Höhe von 40 mg/kg Körpergewicht abzuändern. Ein früheres Gutachten war vom ANS-Gremium im Anschluss an die erste Aspartam-Studie der Ramazzini-Stiftung im Jahr 2006 angenommen worden."

Aspartam ist nach umfangreichen Sicherheitsbewertungen seit vielen Jahren in zahlreichen Ländern zugelassen. Dennoch besteht in der Öffentlichkeit weiterhin gewisse Besorgnisse in Bezug auf die Sicherheit von Aspartam. Die EFSA ist nun gemeinsam mit dem Beirat der EFSA - der sich aus Vertretern der für die Risikobewertung zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt - dabei, diese Bedenken auszuräumen.

Im Jahr 2006 hatte die EFSA ein Gutachten angenommen, in dem die Sicherheit von Aspartam von Neuem bestätigt wurde. Hintergrund der laufenden Arbeiten sind nicht etwa neuerliche Bedenken bezüglich der aktuellen Sicherheitsbewertungen."

Mai 2009

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